Mitteilung durch den Landesspielwart des BVV vom 27.11.2020

Liebe Volleyballerinnen und Volleyballer im Land Brandenburg,

der Spielbetrieb ist in den LK bis BBL in der Spielzeit 2020/21 unter erschwerten Bedingungen angelaufen. Das am 28.10.2020 bundesweit beschlossene Verbot des Amateursports im November veranlasste den Vorstand des BVV am 29.10.2020, den Spielbetrieb vom 31.10.2020 bis 30.11.2020 auszusetzen.

Da das Verbot im Dezember bestehen bleibt, darf der Spielbetrieb auch erst im Januar 2021 fortgesetzt werden.

Der Vorstand des BVV hat nun folgendes zur Fortsetzung des Spielbetriebes im Spielverkehr des BVV in den Landesklassen bis zu den Brandenburgligen am 27.11.2020 beschlossen:

Abweichend von den Regelungen der LSO wird festgelegt:

1.    Der Landesspielwart erstellt für alle Staffeln umgehend bis spätestens 16.12.2020 neue Spielpläne. Dabei ist Folgendes zu beachten:

a.    Ziel ist es, den Spielbetrieb im Januar 2021 nach Aufhebung der derzeit bis zum 21.12.2020 geltenden Beschränkungen fortzusetzen, erster möglicher Spieltermin wäre dann der 9./10. Januar 2021.

b.    Die bisher gespielten Spiele bleiben unverändert gewertet.

c.     Die im November und Dezember ausgesetzten Termine werden nachgeholt.

d.    Die gemeldeten Heimspieltermine der Mannschaften bleiben soweit möglich erhalten.

e.    Jede Mannschaft soll nach Möglichkeit eine gleiche Anzahl von Heimspielen haben.

f.      Der Spielverkehr soll möglichst bis 30.05.2021 abgeschlossen sein.

2.    In Bezug auf mögliche Spielverlegungen gilt:

a)    Sollten Spiele behördlicherseits für einen Verein oder Mannschaft auf kommunaler Ebene (wie Ordnungsamt, Sportamt, Gesundheitsamt) untersagt werden, werden diese Spiele verlegt. Dazu muss der betroffene Verein / Mannschaft die behördliche Entscheidung an den zuständigen Staffelleiter und dem Landesspielwart weiterleiten. Zusätzlich sind die beteiligten Mannschaften, sowie in den BBL auch der Schiedsrichteransetzer per Mail und Telefon zu informieren.

b)    Mannschaften können bis spätestens Freitag vor dem Spieltag, 12:00 Uhr, selber entscheiden, ob sie am WE zu den Spielen antreten. Dies ist den beteiligten Mannschaften, dem zuständigen  Staffelleiter, dem Landesspielwart, sowie in den BBL zusätzlich dem Schiedsrichteransetzer per Mail und Telefon mitzuteilen.

c)    Im Falle eines Einzelspiels wird mit dem Antrag das Spiel verlegt. Bei einer Dreierrunde steht es den verbleibenden Mannschaften frei, ihr Spiel laut Spielplan auszutragen. In dem Fall stellen die beiden beteiligten Mannschaften das Schiedsgericht gemeinsam (außer BBL). Wird das 3. Spiel ausgetragen, muss die nichtangetretene Mannschaft jeweils auswärts das Spiel bei den anderen Mannschaften nachholen.

d)    Im Falle einer Absage durch die Heimmannschaft bei einer Dreierrunde muss eine komplette Neuansetzung erfolgen.

e)  Gründe für eine freiwillige Absage des Spieles oder des Spieltages können sein:

Eine beteiligte Mannschaft kommt aus dem Risikogebiet.
Das Hygienekonzept lässt Sportler aus Risikogebieten nicht zu.
Eine Mannschaft möchte nicht gegen eine Mannschaft aus einem Risikogebiet spielen.
Eine Mannschaft möchte aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten.     

 f)     Erfolgt bis Freitag 12:00 Uhr keine freiwillige Absage oder eine Absage aus behördlichen Gründen und die Mannschaft reist nicht zu den Punktspielen an, werden die Spiele mit 0:3 für diese Mannschaft gewertet.

g)    Eine Ordnungsstrafe wegen Nichtantreten erfolgt nicht. Der LSO Punkt 5.4.2 (Viermaliges schuldhaftes Nichtantreten) wird für die Saison 2020/2021 ausgesetzt.

h)    Die verlegten Spiele könnten gegebenenfalls bis Mai 2021 nachgeholt werden.

 3.    Grundsätzlich strebt der BVV an, weiterhin so viele Spiele wie möglich durchzuführen, so dass eine Wertung am Ende der Saison möglich ist. Sollten dazu neue Spielmodi notwendig sein, behalten wir uns diese Maßnahmen ausdrücklich vor.

 4.    Wird eine Mannschaft während der laufenden Meisterschafts- oder Endrunde abgemeldet, werden alle Spiele mit Beteiligung dieser Mannschaft annulliert, diese Mannschaft gilt als erster Absteiger. Eine Ordnungsstrafe wird nicht erhoben.

 5.    Wertung, Auf- und Abstieg

Für den Spielverkehr im BVV sollen voraussichtlich bis 31. Januar 2021 verbindliche Regelungen über eine mögliche Reduzierung beim Abstieg oder eine mögliche Nicht-Wertung der Saison 2020/2021 getroffen werden. Entscheidend dabei ist die Beurteilung, ob die Pandemie zu einer massiven Verzerrung des Wettbewerbs geführt hat.

 6.    Schiedsrichterpauschale BBL

Die zweite Rate der Schiedsrichterpauschale wird vorerst nicht erhoben.

Cottbus, den 27.11.2020

Rainer Moldenhauer

Landesspielwart des BVV

Schreibe einen Kommentar